Der Arbeitgeber hat gemäß §§ 3 und 10 ArbSchG für eine geeignete Organisation des Brandschutzes zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen (Organisationshaftung des Unternehmers). Der/die betriebliche Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt die Geschäftsführung bzw. Verwaltungsleitung in allen Fragen des Brandschutzes. Ausdrücklich vorgeschrieben ist z. B. die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ab bestimmten Flächengrößen in der deutschen Industriebaurichtlinie bzw. der Verkaufsstättenverordnung.
Die Lerninhalte und Lerndauer richten sich nach den Vorgaben der Richtlinie 12-09/01:2014-11 der "Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V." (vfdb). Dort werden mindestens 64 Lerneinheiten (LE à 45 Min.) vorgeschrieben, die die ASW-BW in einem 7-tägigen Zertifikatslehrgang anbietet.
Unterrichtstage und Ausbildungsinhalte:
Freitag, 23.10.2020
- Rechtliche Grundlagen (4 UE)
- Baulicher Brandschutz (6 UE)
Samstag, 24.10.2020
- Organisatorischer Brandschutz Teil 1 (10 UE)
Freitag, 06.11.2020
- Anlagentechnischer Brandschutz (10 UE)
Samstag, 07.11.2020
- Brandschutzmanagement (6 UE)
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern, Löschwasserversorgung und -rückhaltung (2 UE)
Donnerstag, 19.11.2020
- Organisatorischer Brandschutz Teil 2 (8 UE)
- Übung mit handbetätigten Feuerlösch-Einrichtungen zur Brandbekämpfung (2 UE)
Freitag, 20.11.2020
- Brand- und Explosionsgefahr, Brandrisiken (7 UE)
- Brandlehre (3 UE)
Samstag, 21.11.2020
- Vorbereitung Abschlussprüfung (1 UE)
- Abschlussprüfung (4 UE)
Datum | 23.10.2020 - 21.11.2020 | ||||
Anmeldung | 813/20 |
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bei der | Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Baden-Württemberg e. V., Daimlerstraße 71, 70372 Stuttgart |
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bis zum | 19.10.2020 |
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Teilnahmekosten |
813/20 |
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Seminarort | Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Baden-Württemberg e. V., Daimlerstraße 71, 70372 Stuttgart Gern unterstützen wir Sie bei der Reservierung eines Hotelzimmers.
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